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25. May 2013 - 19:25 Uhr
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Interfracht ist stolz, unseren neuen „One Stop Service“ Liniendienst bekannt zu geben.
Abfahrten im Mai
Der Pflanzenschutzdienst des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen informiert wie folgt:Zum 1. April 2013 werden Sendungen aus China bestimmter Zolltarif-Nummern einem verschärften Verfahren zur Kontrolle des Verpackungsholzes unterzogen. Hintergrund ist der EU-Durchführungsbeschluss 2013/92/EU. Diese Neuerungen gelten in der gesamten EU. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Transit-Sendungen in Drittländer. Folgende Zolltarifnummern sind betroffen: - 2514 00 00 (z.B. Tonschiefer)- 2515 (z.B. Marmor, Travertin, Ecaussine, Kalkstein)- 2516 (z.B. Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein) - 6801 00 00 (z.B. Pflastersteine, Randsteine, Pflasterplatten aus Naturstein) - 6802 (z.B. bearb. Werksteine, Mosaiksteine,Körnungen, Splitter, Mehl aus Natursteinen) Kurzfassung: Jede o.g. Sendung muss ab 1.4.13 am Eingangsort angemeldet werden (Verzollung und Versandverfahren), ausgenommen Transitsendungen in Drittländer. Die Pflanzengesundheitskontrollen sind verpflichtet worden, eine vorgeschriebene Mindestmenge an Sendungen zu kontrollieren. Bitte beachten Sie, dass auch Entladungen bei Kontrollen am Eingangsort (z.B. Bremerhaven, Hamburg) notwendig werden können. I. Abschließende Abfertigung an der Einlassstelle Die o.g. Sendungen, die am Eingangsort abschließend abgefertigt werden sollen oder müssen (z.B. verzollte Ware), sind in Deutschland stets in PGZ-Online anzumelden www.pgz-online.de und zwar NICHT als Verpackungsholz wie bisher, sondern unter Import Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse“ und „Keine Bestimmungskontrolle“. Im Land Bremen stellen Sie bitte pro B/L nur einen Antrag und tragen alle entsprechen-den Container-Nummern in PGZ-Online ein. Die Untersuchung findet stichprobenartig entsprechend der vorgeschriebenen Mindestkontrollmengen an der Einlassstelle statt, eine ggf. notwendige Entladung der Sendung am Eingangsort ist Ihrerseits zu berücksichtigen. Die Freigabe (oder Beanstandung) erfolgt an der Einlassstelle nach dem bisher bekannten Verfahren, im Land Bremen ist die Freigabe auch weiterhin per Fax möglich. II. Kontrolle am "registrierten Bestimmungsort" (NUR im T1-Verfahren zulässig) O.g. Sendungen, die im Versandverfahren weitertransportiert werden, können auch erst am Empfangsort kontrolliert werden. Aber: nur, wenn der Empfangsort beim zuständigen Pflanzenschutzdienst als "registrierter Bestimmungsort" für Verpackungsholz anerkannt und in ein entsprechendes Register aufgenommen worden ist. Die Anmeldung der Sendung bei Ankunft in Deutschland erfolgt ebenfalls am Eingangsort mit PGZ-Online als „Import Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse“ und Auswahl der passenden Bestimmungskontrolle (BOK) Der Pflanzenschutzdienst der Einlassstelle prüft, ob der Empfangsort ein "registrierter Bestimmungsort" ist. Vom System PGZ-Online wird ein Phytosanitäres Transportdokument generiert. Dieses muss der Antragsteller ausdrucken und beim Pflanzenschutzdienst der Einlassstelle vorlegen. Dieses Transportdokument muss die Ware im Original zum Empfangsort begleiten und dort dem zuständigen Pflanzenschutzdienst ausgehändigt werden. Die Kontrolle und Freigabe bzw. Beanstandung erfolgen dann am Bestimmungsort. Ist ein Empfangsort nicht als registrierter Bestimmungsort anerkannt, so darf keine Bestimmungsortkontrolle durchgeführt werden. Das gilt in der gesamten EU. Dies kann insbesondere in der ersten Zeit nach dem 1.4.13 der Fall sein oder auch, wenn der gewünschte Ort nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und keine Registrierung erhalten hat. Daher kann es passieren, dass insbesondere in der Anfangsphase auch T1-Sendungen nach dem Verfahren I) angemeldet und abgefertigt werden müssen. Die entsprechende Freigabe aus dem Land Bremen ist ggf. am Empfangsort vorzulegen (zurzeit auch als Fax zulässig). Bei Ankünften in anderen EU-Staaten gilt das dortige Anmelde- und Kontrollverfahren. Auch hier sind Weiterleitungen für Kontrollen am Empfangsort nur für "registrierte Be-stimmungsorte" möglich. Firmen, die ihr Lager für o.g. Produkte im Land Bremen haben und als "registrierter Bestimmungsort" anerkannt werden wollen, wenden Sie sich bitte an: Frau Müller Tel.: 0471 596134-75 Fax: 0471 596134-79 E-Mail: mmueller@veterinaer.bremen.de Hinweise: • Für Verpackungsholzsendungen aus Drittländern der "alten" Risikowarenliste blei-ben die bekannten Verfahren weiterhin bestehen. • Alle Anmeldungen nach dieser neuen Regelung sind im Land Bremen gebühren-pflichtig. • Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser neuen Regelungen können Anpassungen im An-melde- und Abfertigungsverfahren zeitnah notwendig werden. Wir werden Sie hier-über entsprechend informieren. • Trotz sorgfältiger Bearbeitung dieser Informationsschreiben können kleine Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal bei Ihrer zuständigen Behörde nach. Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Pflanzenschutzdiensten. Für Sendungen, die in Bremen oder Bremerhaven ankommen und/oder die an einen Empfangsort im Land Bremen verbracht werden sollen, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Pflanzengesundheitskontrolle in Bremen und Bremerhaven gerne zur Verfügung.
Quelle: Rundschreiben Nr. 56 / 13, Verein Bremer Spediteure e.V.
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