Internet Ausfuhranmeldung (IAA) ab 1. September 2011 nicht mehr verfügbar
Internet Ausfuhranmeldung (IAA) ab 1. September 2011 nicht mehr verfügbar
Die kostenlose Internet Ausfuhranmeldung (IAA) auf dem Internetportal der Bundeszollverwaltung wird zum 01.09.2011 abgeschafft.
Ab diesem Zeitpunkt können Ausfuhranmeldungen über das Zollportal nur noch über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) erstellt - und an die zuständige Zollstelle übermittelt werden. Für die Nutzung der IAA-Plus benötigen Unternehmen ein ELSTER-Zertifikat, dessen Steuernummer bei den Daten ihrer Zollnummer hinterlegt ist. Das erforderliche ELSTER-Zertifikat kann über das ELSTER-Online-Portal der Landesfinanzverwaltungen beantragt werden:
https://www.elsteronline.de/eportal/
Mittels IAA-Plus können Ausfuhranmeldungen durch Spediteure und Zollagenturen ausschließlich im indirekten Vertretungsverhältnis abgegeben werden. Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung via IAA-Plus durch einen direkten Vertreter ist aufgrund technischer Restriktionen nicht möglich, es sei denn, der direkte Vertreter ist gleichzeitig Subunternehmer bei so genannten Dreiecksgeschäften. Subunternehmer sind Personen, die auf Veranlassung ihres Geschäftspartners (= Ausführer), dem sie zur Lieferung verpflichtet sind, Waren direkt an dessen außerhalb der EU ansässigen Abnehmer liefern bzw. liefern lassen.
Direkte Vertreter können also ab Anfang September 2011 Ausfuhranmeldungen nur noch durch Nutzung einer externen ATLAS-Anbindung via ATLAS-Teilnehmersoftware oder unter Einschaltung eines Dienstleisters abgeben. Nach Kenntnis des DSLV bieten zahlreiche Zoll-Softwareunternehmen so genannte Prepaid-Pakete an, mit denen ohne monatliche Fixkosten ein bestimmtes Kontingent von Anmeldungen zu einem festen Preis gekauft wird und zeitlich unbegrenzt abgearbeitet werden kann.






