Lkw-Maut: Einführung Maut auf Bundesstraßen, insbesondere rechtliche Änderungen

01.09.2011

am 19. Juli 2011 trat das neue Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) in Kraft. Dieses Gesetz löst das bis dahin geltende Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ab. Das Bundesfernstraßenmautgesetz ist mit dem abgelösten Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge im Wesentlichen inhaltlich identisch; die maßgeblichen Änderungen sind die neuen Regelungen zur Ausdehnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen.

Gemäß dem neuen Bundesfernstraßenmautgesetz können Bundesstraßen bemautet werden:

1. für die der Bund Träger der Baulast,

2. die keine Ortsdurchfahrten sind,

3. die mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut sind,

4. die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte

Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben,

5. die eine Mindestlänge von 4 km aufweisen und

6. die jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind.

Eine Liste der Strecken, die diese genannten Kriterien erfüllen, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Inkrafttreten des Bundesfernstraßenmautgesetzes bedeutet aber nicht, dass damit automatisch Maut für die Nutzung dieser Bundesstraßenabschnitte durch schwere Nutzfahrzeuge erhoben wird. Das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes bestimmt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt des Beginns der Erhebung der Maut auf den Bundesstraßen festzulegen.

Vor Erlass dieser Rechtsverordnung muss allerdings sichergestellt sein, dass zum darin genannten Starttermin auch die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu führt Toll Collect, Mautbetreiber der Bundesautobahnen, aus, dass es keineswegs technische Gründe seien, die einer Ausdehnung entgegenstünden. Durch Betriebsdaten-Updates und weitere softwaretechnische Maßnahmen sei es möglich, das ursprünglich bis 2015 und nur für Autobahnen prognostizierte und auf den OBU's vorgesehene Streckenvolumen so zu erweitern, dass die geplanten Bundesstraßenabschnitte aufgespielt werden könnten.

Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Bund und eine daraus folgende Beauftragung sei jedoch bisher deshalb nicht zustande gekommen, weil die Erwartung des Bundes, dass Toll

Im Bundesfernstraßenmautgesetz sind nun auch die Mautsätze geregelt. Die Mauthöheverordnung (MautHV), die bislang die Höhe der Maut regelte, wurde aufgehoben. Dabei wurden die Mautsätze nicht geändert. Die zuletzt zum 1. Januar 2009 angepassten Mautsätze gelten nach wie vor.

Collect im Zuge der Mautausdehnung auf Bundesstraßen die im bestehenden Betreibervertrag festgelegte unbeschränkte Haftung für die gesamte Maut einschließlich der Einnahmen aus der Autobahnmaut übernehme, aus Sicht von Toll Collect nicht akzeptabel sei. Da entsprechende Verhandlungen mit dem Mautbetreiber noch laufen, kann der konkrete Starttermin noch nicht genannt werden. Nach Aussage von Toll Collect brauche man nach einer entsprechenden Einigung noch sechs bis acht Monate bis zum Start.

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